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I. Aktuelles

Stellungnahme der Bundesregierung zum Fahrverbot als Hauptstrafe:

Im Mai-Rundschreiben haben wir Sie an dieser Stelle über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe informiert. Die Bundesregierung hat zu diesem Gesetzentwurf des Bundesrats Stellung genommen, der Entwurf ist dem Bundestag zugeleitet, aber bislang noch nicht beraten worden. Die Bundesregierung begrüßt ausdrückliche eine angemessene Erweiterung des Fahrverbots, das sich als verkehrsrechtliche Sanktion bewährt hat. Sie befürwortet insbesondere die Erweiterung der Fahrverbotshöchstdauer. Zum Kernpunkt des Gesetzentwurfs, der Aufstufung des Fahrverbots zur Hauptstrafe (bislang: Nebenstrafe, vgl. § 44 StGB) und deren Anwendung auf die „allgemeine Kriminalität“ meldet sie indes weiteren Prüfungsbedarf an. Das gilt für die effiziente Anwendung, sowie die wirksame Kontrolle und Durchsetzung eines Fahrverbots, das nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (und einer diesbezüglichen Verletzung) steht.
 
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