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I. Aktuelles

Schutz vor missbräuchlichen Aktionärsklagen:

Durch eine Änderung des Aktiengesetzes soll der Schutz vor „räuberischen Aktionären“ (siehe dazu die Anm. zu I.3.) verbessert werden. Ein vom Bundesministerium der Justiz angekündigter Referentenentwurf soll dazu eine Ergänzung des Freigabeverfahrens (§ 246 a AktG) vorsehen. Das Freigabeverfahren wurde durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) mit der Zielsetzung der Verhinderung solcher missbräuchlicher Klagen im Jahr 2005 eingeführt. Es soll nun verbessert werden, insbesondere den Gerichten Hilfestellung bei der vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. § 246 a Abs. 2 AktG) über die Freigabeentscheidung gegeben werden. Über die weiteren Maßnahmen und Entwicklungen werden wir an dieser Stelle berichten, sobald der Entwurf zugänglich ist.

 
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