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I. Aktuelles

Modernisierung des Bilanzrechts:

Die Anpassung des deutschen Bilanzrechts an internationale Rechnungsstandards strebt die Bundesregierung an. Sie hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – Bil-MoG) vorgelegt. Die Eckpunkte der Reform, die das HGB-Bilanzrecht als Grundlage der Rechnungslegung beibehält, sind die Deregulierung der Bilanzpflichten und die Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Bilanz. Die Deregulierung soll vor allem mittels einer Befreiung von Bilanzpflichten erfolgen: dazu werden beispielsweise die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB angehoben, so dass einige Unternehmen von den Pflichten ihrer bisherigen Größenklasse befreit werden. Als kleine Kapitalgesellschaften gelten künftig solche, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: 4.800.000€   Bilanzsumme [bisher 4.015.000], 9.800.000€ Umsatzerlöse [bisher 8.030.000], im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer. Für die Größenklasse mittel-große Kapitalgesellschaft gelten die Werte: 19.200.000 € Bilanzsumme [bisher 16.060.000], 38.500.000€ Umsatzerlöse [bisher 32.120.000], im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer. Die Aussagekraft der Jahresabschlüsse nach dem HGB zu verbessern, ist ebenfalls Ziel der Reform. Dazu soll beispielsweise die Bewertung von Finanzinstrumenten mit dem Marktwert am Bilanzstichtag ermöglicht werden. Diese Praxis ist international üblich. Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens und die Inhalte werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Juli mit der Vorlage befassen und dazu Stellung nehmen. (siehe auch Anm. zu I.1.)

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