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I. Aktuelles

Verbraucherkredit-Richtlinie in Aussicht:

Die europäischen Verbraucher sollen beim Abschluss von Kreditverträgen besser geschützt werden. Die vom EU-Wett­bewerbs­fähig­keitsrat beschlossene Richtlinie bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Das Ziel Verbraucherschutz soll vor allem durch mehr Transparenz und Vollharmonisierung der nationalen Gesetzgebung erreicht werden. Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie versucht eine europaweite Vergleichbarkeit von Angeboten sicherzustellen, z. B. durch einheitlichen Regeln zur Bestimmung des effektiven Jahreszins, durch eine Einheitliche Europäische Verbraucherkredit-Information und durch ein europaweites Widerrufsrecht. Letzteres gibt es bislang bereits in Deutschland (§ 495 Abs. 1, § 355 BGB – „Verbraucherdarlehensvertrag) und anderen Staaten, jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten.
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