I. Aktuelles
Verbraucherkredit-Richtlinie in Aussicht:
Die europäischen Verbraucher sollen beim Abschluss von Kreditverträgen besser geschützt werden. Die vom EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossene Richtlinie bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Das Ziel Verbraucherschutz soll vor allem durch mehr Transparenz und Vollharmonisierung der nationalen Gesetzgebung erreicht werden. Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie versucht eine europaweite Vergleichbarkeit von Angeboten sicherzustellen, z. B. durch einheitlichen Regeln zur Bestimmung des effektiven Jahreszins, durch eine Einheitliche Europäische Verbraucherkredit-Information und durch ein europaweites Widerrufsrecht. Letzteres gibt es bislang bereits in Deutschland (§ 495 Abs. 1, § 355 BGB – „Verbraucherdarlehensvertrag) und anderen Staaten, jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten.
Das Ziel Verbraucherschutz soll vor allem durch mehr Transparenz und Vollharmonisierung der nationalen Gesetzgebung erreicht werden. Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie versucht eine europaweite Vergleichbarkeit von Angeboten sicherzustellen, z. B. durch einheitlichen Regeln zur Bestimmung des effektiven Jahreszins, durch eine Einheitliche Europäische Verbraucherkredit-Information und durch ein europaweites Widerrufsrecht. Letzteres gibt es bislang bereits in Deutschland (§ 495 Abs. 1, § 355 BGB – „Verbraucherdarlehensvertrag) und anderen Staaten, jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten.

