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III. Allgemeines Recht

Fehlerhafte Anlageberatung durch Kreditinstitut:

Bei Geltendmachung einer fehlerhaften Beratung durch ein Kreditinstitut hat der Bundesgerichtshof folgende Maßstäbe zur Beurteilung aufgestellt: ?Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts durch ein Kreditinstitut muss ex ante betrachtet vertretbar sein. Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde.? Die Fehlerhaftigkeit der Beratung beurteilt sich demnach zum Zeitpunkt der Beratung. Nur wenn die Beratung von vornherein nicht vertretbar war liegt eine fehlerhafte Beratung vor, deren Folgen geltend gemacht werden können.

 
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