III. Allgemeines Recht
Fehlerhafte Anlageberatung durch Kreditinstitut:
Bei Geltendmachung einer fehlerhaften Beratung durch ein Kreditinstitut
hat der Bundesgerichtshof folgende Maßstäbe zur Beurteilung aufgestellt:
?Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts durch ein Kreditinstitut
muss ex ante betrachtet vertretbar sein. Das Risiko, dass sich eine
aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene
Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde.?
Die Fehlerhaftigkeit der Beratung beurteilt sich demnach zum Zeitpunkt der
Beratung. Nur wenn die Beratung von vornherein nicht vertretbar war liegt
eine fehlerhafte Beratung vor, deren Folgen geltend gemacht werden können.

