IV. Vertragsrecht
Neues Widerrufsrecht tritt in Kraft:
Am 11.6.2010 ist ein Gesetz zur Neuerung der Vorschriften über das Widerrufs – und Rückgaberecht in Kraft getreten. Online-Händler können sich auch dann auf die 2-Wochen-Widerrufsfrist des § 355 BGB berufen, wenn sie die Widerrufsbelehrung erst unmittelbar nach Vertragsschluss übermitteln. Voraussetzung für das Widerrufsrecht bleibt aber weiterhin eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform.

