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1. Aktuelles
IV. Vertragsrecht

Neues Widerrufsrecht tritt in Kraft:

Am 11.6.2010 ist ein Gesetz zur Neuerung der Vorschriften über das Widerrufs – und Rückgaberecht in Kraft getreten. Online-Händler können sich auch dann auf die 2-Wochen-Widerrufsfrist des § 355 BGB berufen, wenn sie die Widerrufsbelehrung erst unmittelbar nach Vertragsschluss übermitteln. Voraussetzung für das Widerrufsrecht bleibt aber weiterhin eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform.
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