1. Aktuelles
Neue Wettbewerbsregeln für den Kfz-Sektor:
Verbraucher können künftig ihre Fahrzeuge auch in freien Werkstätten reparieren lassen, ohne dass sie ihre Gewährleistungsansprüche verlieren. Das sehen neue Wettbewerbsregeln der EU-Kommision für den Kfz-Sektor vor, die am 1.6.2010 in Kraft getreten sind. Allerdings dürfen Hersteller weiterhin verlangen, dass die unter die Gewährleistung fallenden Reparaturen, für die sie selbst aufkommen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden.

