I. Aktuelles
EGMR: Nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht menschenrechtskonform:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied kürzlich, dass die deutschen Regeln zur Sicherungsverwahrung teilweise gegen die Menschenrechte verstoßen. Im Jahre 1998 wurde die Zehn-Jahres-Grenze zur Sicherungsverwahrung abgeschafft, die besagte, dass Verwahrte nach einem Jahrzehnt zu entlassen seien, unabhängig von ihrer Gefährlichkeit. Diese Entgrenzung sollte auch für Altfälle gelten, die sich eigentlich noch auf die alte Gesetzeslage berufen können müssen, da im deutschen Strafrecht ein Rückwirkungsverbot existiert. Im vergangenen Dezember urteilte der EGMR bereits, dass diese rückwirkende Regeländerung gegen die Menschenrechte verstoße. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig und durch den Beschluss des EGMR der Freilassung auch von rückfallgefährdeten Verwahrten Tür und Tor geöffnet. Bereits 160 Verwahrte können sich auf das Urteil berufen und müssten unmittelbar in die Freiheit entlassen werden. Nun bleibt von Politik und Justiz eine Lösung zu erwarten, die sowohl den Interessen der Bürger als auch den Rechten der Täter gerecht wird.

