▪ AKTUELLE THEMEN
 


I. Aktuelles

Europarecht II: Justizielle Zusammenarbeit (Vollstreckung von Abwesenheitsentscheidungen):

Die EU hat das in Art. 2 EUV festgesetzte Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung der Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Diesem Ziel dient die Justizielle Zusammenarbeit, zu der Vollstreckung von Rechtsakten anderer Mitgliedstaaten (z. B. Europäischer Haftbefehl) gehört. Ebenfalls am 6. Juni 2008 haben sich die Justizministerinnen und –minister der Europäischen Union auf einen Rahmenbeschluss verständigt, mit dem die Rechte der von Abwesenheitsentscheidungen im Strafverfahren Betroffenen bei der Anerkennung der Entscheidung im Ausland verbessert werden sollen. Eine Abwesenheitsentscheidung ist gegeben, wenn die Person in der Verhandlung, die zu der Abwesenheitsentscheidung geführt hat, nicht anwesend war. Wann das der Fall ist, war bislang nicht einheitlich festgelegt. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es unter anderem diesem Problem abzuhelfen. Weiterhin wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat, der um die Vollstreckung einer solchen Entscheidung ersucht wurde, dieser Bitte entsprechen muss bzw. wann er dies nicht muss. Andere Rahmenbeschlüsse, die die Vollstreckung betreffen, werden dadurch abgeändert.

HOME  |  ANWALTSKANZLEI  |  RECHTSGEBIETE  |  RECHTSANWÄLTE  |  AKTUELLE THEMEN  |  IMPRESSUM