I. Aktuelles
Europarecht I: Internationale schuldrechtliche Verträge (Rom-I-Verordnung) :
Am 6. Juni 2008 hat der Rat der Justizministerinnen und –minister der Europäischen Union die so genannte Rom-I-Verordnung verabschiedet. Mit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2009 ist die Verordnung maßgeblich für die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei internationalen schuldrechtlichen Verträgen innerhalb der Europäischen Union. Das gilt sowohl für die Geschäfte von Gewerbetreibenden, als auch für Verträge mit Verbrauchern. Für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr wird damit für die Feststellung der anwendbaren Rechtsordnung das bisher geltende Rom-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von 1980 abgelöst.

