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V. Allgemeines Recht

Schutzpflichten bei Übersendung von Telefonkarte mit PIN-Nummer

Ein Mobilfunkunternehmen muss bei Versendung einer Telefonkarte zusammen mit der PIN-Nummer Schutzmaßnahmen ergreifen, dass keine unkontrollierte Aushändigung an nichtberechtigte Personen erfolgt.

 
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