V. Allgemeines Recht
Schutzpflichten bei Übersendung von Telefonkarte mit PIN-Nummer
Ein Mobilfunkunternehmen muss bei Versendung einer Telefonkarte zusammen mit
der PIN-Nummer Schutzmaßnahmen ergreifen, dass keine unkontrollierte
Aushändigung an nichtberechtigte Personen erfolgt.

