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II. Markenrecht

Kennzeichenverletzung soll Verbrechen werden

Im Rahmen einer Initiative gegen Markenpiraterie wird über einen neuen Maßnahmenkatalog diskutiert. Es handelt sich dabei um Forderungen, die der deutsche Markenverband mit Justizministerin Brigitte Zypries besprochen hat. Diese rechtspolitischen Forderungen seien auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Marken sehr ernst zu nehmen. Gefordert wird unter anderem: Eine Anhebung der Strafandrohung für die strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 I MarkenG) auf mindestens 1 Jahr. Weiterhin soll die zivilrechtliche Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten gestärkt werden. Schließlich sollen auch im Bereich der Störerhaftung Veränderungen vorgenommen werden, damit Privilegierungen wie etwa durch das Teledienstgesetz Markenmissbrauch nicht erleichtern. Auch sollen bundesweit Schwerpunkt-Staats¬anwaltschaften zur Bekämpfung der Markenpiraterie geschaffen werden (wie bereits in Hessen und Bayern geschehen).

Anmerkung:
Zahlen zur Kennzeichenverletzung:
Im Jahr 2004 hat der deutsche Zoll 15 Millionen Artikel beschlagnahmt, wobei in ca. 95 % der Fälle Markenrechte verletzt waren. Nach Schätzungen der EU entstehen durch Marken- und Produktpiraterie weltweit Schäden in Höhe von 200-300 Milliarden Euro

 
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