I. Internetrecht
Gewährleistungsausschluss durch eBay-Kauf
Beim Verkauf eines als "Oldtimer" bezeichneten Fahrzeugs über die Plattform
eBay ist die bei Übergabe unterschriebene Erklärung "unter Ausschluss
jeglicher Garantie" dann als wirksamer Gewährleistungsausschluss zu
betrachten, wenn die Umstände des Vertragsschlusses (im entschiedenen Fall:
Alter des Fahrzeugs, Hinweis auf Schäden) nahe legen, dass sich die Parteien
einig waren, dass die gesetzliche Mängelgewährleistung nicht eingreifen
sollte.

