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I. Internetrecht

Gewährleistungsausschluss durch eBay-Kauf

Beim Verkauf eines als "Oldtimer" bezeichneten Fahrzeugs über die Plattform eBay ist die bei Übergabe unterschriebene Erklärung "unter Ausschluss jeglicher Garantie" dann als wirksamer Gewährleistungsausschluss zu betrachten, wenn die Umstände des Vertragsschlusses (im entschiedenen Fall: Alter des Fahrzeugs, Hinweis auf Schäden) nahe legen, dass sich die Parteien einig waren, dass die gesetzliche Mängelgewährleistung nicht eingreifen sollte.

 
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