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III. Arbeitsrecht

Surfen im Internet:

Die Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Eine umfangreiche private Nutzung des Internets trotz ausdrücklichem Verbots und einschlägiger Abmahnung kann nach der Rechtsprechung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Das „Surfen im Internet“ für ca. eine Stunde pro Monat stellt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz aber keine umfangreiche private Nutzung des Internet in diesem Sinn dar (Urteil vom 2. März 2006, Az.: 4 Sa 958/05).
 
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