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I. Aktuelles

Europäisches Vertragsrecht:

Durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht (Rom I) soll das in den Mitgliedstaates auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht neu geregelt werden. Die Verordnung wird das Rom-Übereinkommen von 1980 ersetzen. Für grenzüberschreitende Verträge im Wirtschaftsverkehr, aber auch bei Verbraucherverträgen, wird das anzuwendende Recht nach der so genannten Rom-I-Verordnung bestimmt. Die Rom-II-Verordnung, die das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht betrifft, ist bereits verabschiedet worden. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008 wird der Rat über Rom-I entscheiden; die Verordnung wird mit Ausnahme von Dänemark für alle Mitgliedstaaten in Kraft treten, Großbritannien muss noch über die Teilnahme entscheiden.

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