I. Aktuelles
Unternehmensregister: Warnung vor gefälschten Gebührenbescheiden über Eintragungsgebühren:
Der Bundesanzeiger Verlag in Köln, der im Auftrag des Bundesministeriums der
Justiz das offizielle Unternehmensregister führt (vgl. § 9 a HGB, § 1
Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und
die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers vom 15. Dezember 2006 [BGBl. I S. 3202]), warnt vor falschen
Gebührenbescheiden über Eintragungsgebühren für Unternehmen.
Nach Angaben des Verlags verschickt eine Firma, die sich "Deutsches Unternehmensregister" nennt, Bescheide über Gebühren für Eintragungen in Register und Veröffentlichungen in Bekanntmachungsblättern, so beispielsweise in das "Bundesunternehmensregister". Ein Bundes- oder Landesunternehmensregister als offizielles Register nach dem HGB, vergleichbar mit dem durch das EHUG eingeführten Unternehmensregister existiert jedoch nicht.
Zahlungsaufforderungen mit entsprechenden Inhalten sollten deshalb daraufhin überprüft werden, ob es sich um das Unternehmensregister im Sinne des § 8 b HGB handelt oder ein falscher Bescheid vorliegt.
Nach Angaben des Verlags verschickt eine Firma, die sich "Deutsches Unternehmensregister" nennt, Bescheide über Gebühren für Eintragungen in Register und Veröffentlichungen in Bekanntmachungsblättern, so beispielsweise in das "Bundesunternehmensregister". Ein Bundes- oder Landesunternehmensregister als offizielles Register nach dem HGB, vergleichbar mit dem durch das EHUG eingeführten Unternehmensregister existiert jedoch nicht.
Zahlungsaufforderungen mit entsprechenden Inhalten sollten deshalb daraufhin überprüft werden, ob es sich um das Unternehmensregister im Sinne des § 8 b HGB handelt oder ein falscher Bescheid vorliegt.

