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I. Aktuelles

Elektronisches Unternehmensregister

Bereits in vorangegangenen Rundschreiben haben wir Sie über die Pläne der Bundesregierung bezüglich eines elektronischen Handels- und Unternehmensregisters informiert. Am 01. Januar 2007 wird nun das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft treten.
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf elektronischen Betrieb umgestellt. Unterlagen können in Zukunft nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Die Umstellung wird dadurch erleichtert, dass die Bundesländer für das Einreichen von Unterlagen Übergangsfristen vorsehen können, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform ein-gereicht werden können. Zur Führung der Register bleiben die Amtsgerichte zuständig.
Die elektronische Form ermöglicht in Zukunft auch die Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen auf elektronischem Weg.
Für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen wird der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Die Unterlagen hierfür sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen. Hier ist ebenfalls eine Übergangsfrist bis Ende 2009 geplant. (Für weitere Einzelheiten diesbezüglich können Sie sich unter www.ebundesanzeiger.de informie-ren)
Unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de können ab dem 01.Januar 2007 alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens abgerufen werden.

 
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