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I. Aktuelles

Bestrebungen zur Reform der Verbraucherinsolvenz

Die Bundesjustizministerin hat Pläne zur Reform der Verbraucherinsolvenz verlautbart. Kern der geplanten Neuerungen ist ein vereinfachtes Entschuldungsverfahren bei völlig mittellosen Schuldnern. Das neue Verfahren könnte in das geltende Recht integriert werden und stellt daher kein Sonderverfahren dar. Bei Durchführung des so genannten vereinfachten Entschuldungsverfahrens wird die Stufe des eröffneten Insolvenzverfahrens übersprungen und somit nach Feststellung von Masselosigkeit – und weiterer Voraussetzungen – unmittelbar das Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet. Der Schuldner soll in geringem Umfang an den Verfahrenskosten beteiligt werden. Weiterhin soll die Verteilung von unvorhergesehenem Neuvermögens des Schuldners während der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode geregelt werden.
 
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