I. Aktuelles
Bestrebungen zur Reform der Verbraucherinsolvenz
Die Bundesjustizministerin hat Pläne zur Reform der Verbraucherinsolvenz
verlautbart. Kern der geplanten Neuerungen ist ein vereinfachtes
Entschuldungsverfahren bei völlig mittellosen Schuldnern.
Das neue Verfahren könnte in das geltende Recht integriert werden und stellt
daher kein Sonderverfahren dar. Bei Durchführung des so genannten
vereinfachten Entschuldungsverfahrens wird die Stufe des eröffneten
Insolvenzverfahrens übersprungen und somit nach Feststellung von
Masselosigkeit – und weiterer Voraussetzungen – unmittelbar das
Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet. Der Schuldner soll in geringem
Umfang an den Verfahrenskosten beteiligt werden. Weiterhin soll die
Verteilung von unvorhergesehenem Neuvermögens des Schuldners während der
6-jährigen Wohlverhaltensperiode geregelt werden.

