III. Verkehrsrecht
Zurechnungszusammenhang bei Auffahrunfall nach Verlieren der Lkw-Ladung auf Autobahn
Der Führer eines Fahrzeuggespanns, der durch verkehrswidriges Verhalten auf
der Autobahn Ladung verliert und dadurch ein Hindernis auf beiden Fahrspuren
in dieselbe Fahrtrichtung bildet, haftet für einen dadurch verursachten
Auffahrunfall. Der Zurechnungszusammenhang wird nicht vollständig dadurch
unterbrochen, dass der Lkw-Fahrer am Unfallort Absicherungsmaßnahmen trifft,
indem er die Warnblinkanlage des Lkw in Gang setzt und ein Warndreieck
aufstellt. Auch ein Mitverschulden des auf die verlorene Ladung auffahrenden
Kraftfahrers hebt den Zurechnungszusammenhang nicht auf. Es kann aber eine
Mithaftung des Auffahrenden in Betracht kommen.

