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V. Internetrecht

Umlautdomain - Wettbewerbswidrige Behinderung?

Wer nach dem 01.03.2004 von der neu eröffneten Möglichkeit, Internetdomains mit Umlauten registrieren zu lassen, in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass er sich weitere Schreibweisen eines Gattungsbegriffs gesichert hat, behindert dadurch allein nicht wettbewerbswidrig einen Mitbewerber, der densselben Gattungsbegriff ohne Umlautschreibweise als domain benutzt.

 
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