V. Internetrecht
Umlautdomain - Wettbewerbswidrige Behinderung?
Wer nach dem 01.03.2004 von der neu eröffneten Möglichkeit, Internetdomains
mit Umlauten registrieren zu lassen, in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass
er sich weitere Schreibweisen eines Gattungsbegriffs gesichert hat,
behindert dadurch allein nicht wettbewerbswidrig einen Mitbewerber, der
densselben Gattungsbegriff ohne Umlautschreibweise als domain benutzt.

