I. Aktuelles
Elektronischer Bundesanzeiger
Im Rundschreiben November 2005 haben wir Sie über das neu eingeführte
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz informiert. Zur weiteren Verbesserung
des Anlegerschutzes wird seit dem 01. November 2005 im elektronischen
Bundesanzeiger des Bundesministerium der Justiz im "Gerichtlichen Teil" das
Klageregister für Verfahren nach dem KapMuG veröffentlicht.
Als Anleger kann man sich unter www.ebundesanzeiger.de über laufende
Verfahren und solche, die eventuell einem eigenen Anliegen entsprechen,
informieren.
Zudem wird im Teil "Gesellschaftsbekanntmachungen" ein Aktionärsforum
angeboten. Hier können Kleinaktionäre und Aktionärsvereinigungen Mitstreiter
für Ihr Anliegen suchen, aber auch betroffene Gesellschaften können sich
hier mit Hinweisen äußern. Für diesen Dienst ist eine Registrierung
erforderlich.
Anmerkung:
Im Zusammenhang mit dem elektronischen Bundesanzeiger hat das OLG München entschieden: Bestimmt die nach dem 01.04.2005 in das Handelsregister einzutragende Satzung einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung als Veröffentlichungsorgan der Gesellschaft den Bundesanzeiger ohne nähere Angabe, ob der elektronische Bundesanzeiger oder der Bundesanzeiger in Papierform oder beide gemeint sind, kann das Registergericht diese Satzungsbestimmung als unklar beanstanden.
Anmerkung:
Im Zusammenhang mit dem elektronischen Bundesanzeiger hat das OLG München entschieden: Bestimmt die nach dem 01.04.2005 in das Handelsregister einzutragende Satzung einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung als Veröffentlichungsorgan der Gesellschaft den Bundesanzeiger ohne nähere Angabe, ob der elektronische Bundesanzeiger oder der Bundesanzeiger in Papierform oder beide gemeint sind, kann das Registergericht diese Satzungsbestimmung als unklar beanstanden.

