III. Verkehrsrecht
Ausfahren aus einem Grundstück
Der Beweis des ersten Anscheins spricht für ein Verschulden des
Verkehrsteilnehmers, wenn dieser einen Verkehrsunfall bei der Ausfahrt aus
einem Grundstück verursacht. Denn dieser hat sich gemäß § 10 StVO dabei so
zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist. Mit dieser Formulierung legt das Gesetz demjenigen, der aus einem
Grundstück ausfährt, die Verantwortung für die Gefahrlosigkeit seines
Verhaltens im wesentlichen allein auf, so dass der Anschein gegen ihn
spricht, wenn es bei diesem Fahrmanöver zu einer Kollision mit einem
Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs kommt. Der Vorgang des Ausfahrens
aus einem Grundstück ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig
in den fließenden Verkehr eingeordnet hat.

