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I. Aktuelles

Versicherungsvertragsrecht:

Ebenfalls Anfang Juli 2007 hat der Bundestag die Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Das Gesetz wird am 01. Januar 2008 in Kraft treten.

Auch hier möchten wir nochmals auf die Eckpunkte hinweisen:
  • verbesserter Verbraucherschutz durch verstärkte Beratungs- und Informationspflichten (mit Dokumentationspflicht)

  • vorvertragliche Anzeigepflichten bestehen nur bezüglich solcher Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat

  • Direktanspruch des Geschädigten bei allen Pflichtversicherungen

  • einheitliches Widerrufsrecht für Versicherungsverträge

  • anteiliger Anspruch auch bei grobem Verschulden

  • Abschaffung der „Unteilbarkeit der Prämie“, d. h. bei Beendigung des Vertrags im laufenden Versicherungsjahr wird nicht mehr die volle Jahresprämie geschuldet

  • Wegfall der Klagefrist

  • Lebensversicherung: Anspruch auf Überschussbeteiligung und Berechnung des Rückkaufswerts


Anmerkung zu I.3.
Kein vorschneller Verzicht
Auch wenn die Einführung des neuen Versicherungsvertragsrechts noch nicht unmittelbar ansteht, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass es empfehlenswert ist, nicht vorschnell auf Beratung und Information zu verzichten. Die Dokumentationspflicht über den Verzicht kann eine ausreichende Beratung nicht ersetzen.
 
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