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III. Internetrecht

Versendung von E-Mail-Newsletter - Sorgfaltspflichten:

Bei massenhafter Versendung von E-Mail-Newslettern sind bestimmte Regeln zu beachten. Durch die Auferlegung von Sorgfaltspflichten für den Absender sollen Empfänger vor Störungen durch unerwünschte elektronische Post (Spam) geschützt werden. Die Rechtsprechung hat dazu konkretisiert: Der Versender von E-Mails an einen großen Empfängerkreis (z.B. durch Newsletter) muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu fehlerhaften Zusendung von E-Mails kommen kann. Diesem Erfordernis ist dann nicht Genüge getan, wenn der Newsletter nicht als Blindkopie (BCC) sondern direkt an sämtliche im Adressatenfeld aufgeführte E-Mail-Adressen verschickt wird. Eine E-Mail mit offen gelegter Adressatenliste der Empfänger eignet sich nur für geschlossene Benutzergruppen (z.B. innerhalb einer Firma), während Massensendungen aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit nur als Blindkopie verschickt werden sollten. Das Versenden massenhafter Mails direkt über das Adressfeld der Mail stellt damit ein sorgfaltswidriges Verhalten dar, das den konkret ein-getretenen Verletzungserfolg erst ermöglichte. Dass der Empfänger der Mails seinen elektronischen Briefkasten möglicherweise nicht mit einem ausreichenden Filter gegen unerwünschte Werbung gesichert hat, ist unerheblich. Zum einen dürfen ganz allgemein Verhinderungs- bzw. Verhütungspflichten des Störers nicht zu einer Abwehrobliegenheit des gestörten umfunktioniert werden. Zum anderen arbeiten die Filter (bisher jedenfalls) noch nicht fehlerfrei. (siehe auch Praxistipp zu III.1.)
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