III. Internetrecht
Versendung von E-Mail-Newsletter - Sorgfaltspflichten:
Bei massenhafter Versendung von E-Mail-Newslettern sind bestimmte Regeln zu
beachten. Durch die Auferlegung von Sorgfaltspflichten für den Absender
sollen Empfänger vor Störungen durch unerwünschte elektronische Post (Spam)
geschützt werden. Die Rechtsprechung hat dazu konkretisiert:
Der Versender von E-Mails an einen großen Empfängerkreis (z.B. durch
Newsletter) muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu
fehlerhaften Zusendung von E-Mails kommen kann. Diesem Erfordernis ist dann
nicht Genüge getan, wenn der Newsletter nicht als Blindkopie (BCC) sondern
direkt an sämtliche im Adressatenfeld aufgeführte E-Mail-Adressen
verschickt wird. Eine E-Mail mit offen gelegter Adressatenliste der
Empfänger eignet sich nur für geschlossene Benutzergruppen (z.B. innerhalb
einer Firma), während Massensendungen aus Gründen des Datenschutzes und der
Sicherheit nur als Blindkopie verschickt werden sollten. Das Versenden
massenhafter Mails direkt über das Adressfeld der Mail stellt damit ein
sorgfaltswidriges Verhalten dar, das den konkret ein-getretenen
Verletzungserfolg erst ermöglichte.
Dass der Empfänger der Mails seinen elektronischen Briefkasten
möglicherweise nicht mit einem ausreichenden Filter gegen unerwünschte
Werbung gesichert hat, ist unerheblich. Zum einen dürfen ganz allgemein
Verhinderungs- bzw. Verhütungspflichten des Störers nicht zu einer
Abwehrobliegenheit des gestörten umfunktioniert werden. Zum anderen
arbeiten die Filter (bisher jedenfalls) noch nicht fehlerfrei.
(siehe auch Praxistipp zu III.1.)

