I. Aktuelles
Entlastung durch Gesetzge-bungsvorhaben zum Bürokratieabbau:
Durch das vom Bundestag beschlossene Mittelstandsentlas-tungsgesetz sollen
mittelständische Betriebe von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2006 beschlossen, dem vom
Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.
Die ersten Entlastungen sollen zum 01. Januar 2007 greifen. Vorgesehen ist
unter anderem eine Anhebung der steuerlichen Buchfüh-rungspflichtgrenze auf
500.000 ? Umsatz sowie eine Reduzierung der Statistikpflicht im
Produzierenden Gewerbe. Die Pflicht soll in Zukunft nur noch Unternehmen mit
mindes-ens 50 Beschäftigten jährlich zu statistischen Auskünften
verpflichten. Insgesamt sollen durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog
bis zum Jahr 2009 weitere Entlastungen geschaffen werden.

