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I. Aktuelles

Entlastung durch Gesetzge-bungsvorhaben zum Bürokratieabbau:

Durch das vom Bundestag beschlossene Mittelstandsentlas-tungsgesetz sollen mittelständische Betriebe von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2006 beschlossen, dem vom Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Die ersten Entlastungen sollen zum 01. Januar 2007 greifen. Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung der steuerlichen Buchfüh-rungspflichtgrenze auf 500.000 ? Umsatz sowie eine Reduzierung der Statistikpflicht im Produzierenden Gewerbe. Die Pflicht soll in Zukunft nur noch Unternehmen mit mindes-ens 50 Beschäftigten jährlich zu statistischen Auskünften verpflichten. Insgesamt sollen durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog bis zum Jahr 2009 weitere Entlastungen geschaffen werden.  
 
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